Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Deshalb ist es sehr wichtig, dass unsere Quellgebiete speziell geschützt werden, um jedwede Verunreinigung (etwa durch Keime oder Chemikalien) zu verhindern. Für die Gewährleistung dieses Schutzes sorgt die Wasserrechtsbehörde, die über die Errichtung von Wasserschutzgebieten bestimmt.
Die Wassergenossenschaft Bad Leonfelden bedankt sich bei allen betroffenen Grundbesitzern für das Verständnis und das Entgegenkommen bei der Festlegung von Wasserschutzgebieten.
Die Wasserschutzgebiete sind in drei verschiedene Zonen unterteilt:
- Schutzzone III (Weitere Schutzzone)
- Schutzzone II (Engere Schutzzone)
- Schutzzone I (Fassungszone)
Weitere Details zu Schutzzonen und Wasserschutzgebieten